Pflichten, die ein Versicherungsnehmer einer Cyberversicherung hat – und wie Sie sie nachweisen
Veröffentlicht am 17. May 2025

Warum Cyberversicherungen immer wichtiger werden
In einer zunehmend digitalisierten Welt steigen die Risiken durch Cyberangriffe kontinuierlich. Unternehmen jeder Größe sind potenzielle Ziele – vom Ransomware-Angriff bis zum Social Engineering. Eine Cyberversicherung bietet hier wichtige finanzielle Absicherung. Doch viele Versicherungsnehmer übersehen: Mit dem Abschluss einer Cyberpolice sind auch umfangreiche Pflichten verbunden. Wer diese nicht erfüllt, riskiert im Ernstfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
Welche Pflichten konkret bestehen – etwa beim Antrag, im laufenden Betrieb und im Schadenfall – beleuchten wir in diesem Beitrag ausführlich. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch das eigene IT-Sicherheitsniveau. Denn: Der beste Schutz beginnt lange vor dem Versicherungsfall. Wer wissen möchte, wie Cyberversicherer das tatsächliche Risiko bewerten und welche IT-Schwachstellen besonders kritisch sind, findet hier fundierte Einblicke und Handlungsempfehlungen.
1. Welche Pflichten haben Versicherungsnehmer einer Cyberversicherung?
Versicherungsnehmer stehen in der Pflicht, bestimmte vertragliche und gesetzliche Obliegenheiten zu erfüllen. Diese lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
a) Vorvertragliche Anzeigepflichten
Vor Vertragsabschluss verlangt der Versicherer Angaben zur IT-Sicherheit des Unternehmens, zu bereits erfolgten Vorfällen und getroffenen Schutzmaßnahmen. Diese Risikofragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Wichtig: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag führen. Im Extremfall verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Das hat das OLG Schleswig 2023 bestätigt: Wenn ein Versicherer nachweisen kann, dass ein Unternehmen bei den Risikofragen falsche Angaben gemacht hat, kann er leistungsfrei sein. (Quelle: ESB Data – OLG Schleswig stärkt Rechte der Versicherer)
b) Laufende Sicherheits- und Sorgfaltspflichten
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit aufrechtzuerhalten. Dazu zählen:
- Aktuelle Antivirenprogramme
- Regelmäßige Software-Updates (Patch-Management)
- Backup-Strategien
- Firewalls
- Schulungen der Mitarbeiter:innen im Umgang mit Cyberrisiken
Versäumt ein Unternehmen diese Maßnahmen, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern oder kürzen.
c) Pflichten im Schadenfall
Kommt es zu einem Vorfall (z. B. Ransomware-Angriff), muss der Versicherungsnehmer:
- den Schaden unverzüglich melden,
- Beweismittel sichern,
- mit dem Versicherer kooperieren,
- gegebenenfalls IT-Forensik hinzuziehen.
Eine verspätete oder mangelhafte Schadenmeldung kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.
2. Wie weisen Sie nach, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben?
Im Versicherungsfall liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer. Das bedeutet: Sie müssen dokumentieren können, dass Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen sind. Ohne lückenlose Dokumentation kann es schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen.
Folgende Maßnahmen helfen Ihnen beim Nachweis:
a) Dokumentation der IT-Sicherheitsmaßnahmen
Führen Sie eine systematische Dokumentation Ihrer IT-Maßnahmen:
- Sicherheitsrichtlinien
- Update-Protokolle
- Backup-Reports
- Schulungsnachweise
- IT-Risikoanalysen
b) Einsatz von Cybersecurity-Tools
Mit Plattformen wie CyberRisikoCheck.it können Sie nur Ihre IT-Sicherheitslage prüfen. Der Berater erstellt prüfbare Nachweise über getroffene Maßnahmen – ideal für Versicherer oder Auditoren.
c) Transparenz bei der Beantwortung von Risikofragen
Jurist:innen weisen darauf hin, dass insbesondere bei der Beantwortung von Risikofragen Sorgfalt geboten ist. Oft neigen Unternehmen dazu, technische Fragen zu optimistisch oder ungenau zu beantworten. Dies kann später als Arglist gewertet werden. (Quelle: Gleiss Lutz – Vorsicht bei Risikofragen)
Einfacher Tipp: Beantworten Sie technische Fragen immer in Zusammenarbeit mit Ihrer IT-Abteilung oder einem externen IT-Dienstleister.
d) Vertragliche Klarheit durch das „Invitatio-Modell“
Einige Cyberversicherungen basieren auf dem sogenannten Invitatio-Modell, bei dem der Versicherungsvertrag erst durch eine ausdrückliche Annahme nach Rücksprache mit dem Versicherer zustande kommt. Hier besteht besondere Unsicherheit über den Umfang der Risikofragen. (Quelle: Versicherungsrechtsiegen.de)
Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten – oder nutzen Sie unterstützende Tools zur Beantwortung.
3. Warum Versicherer so streng sind
Cyberversicherer befinden sich in einem hochdynamischen und verlustreichen Markt. Die Schadenssummen bei Cyberangriffen sind teils immens – und nicht immer vorhersehbar. Daher achten Versicherer verstärkt auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und versuchen, bei Pflichtverletzungen die Leistung zu verweigern.
Das zeigt auch das oben erwähnte Urteil des OLG Schleswig. Der Versicherer war nicht leistungspflichtig, weil das versicherte Unternehmen bei Vertragsschluss unvollständige Angaben gemacht hatte. Für Unternehmen bedeutet das: Eine Cyberversicherung ist kein Freifahrtschein – sie ersetzt kein professionelles Cybersecurity-Management.
4. So vermeiden Sie Leistungsausschlüsse
Damit Ihre Cyberversicherung im Ernstfall zahlt, sollten Sie folgende Punkte konsequent umsetzen:
✅ Ehrliche und vollständige Angaben bei Antragstellung
✅ Regelmäßige IT-Sicherheitsaudits
✅ Kontinuierliche Mitarbeiterschulungen
✅ Technische Standards einhalten (z. B. ISO 27001 als Orientierung)
✅ Incident-Response-Prozesse etablieren
✅ Alles dokumentieren – am besten digital
Nutzen Sie CyberRisikoCheck.it, um Ihre Schutzmaßnahmen zu analysieren, zu verbessern und revisionssicher zu dokumentieren. So sind Sie im Ernstfall nicht nur rechtlich abgesichert, sondern stärken auch Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Versicherer.
5. Fazit: Cyberversicherung schützt nur bei Einhaltung der Pflichten
Eine Cyberversicherung kann im Ernstfall Existenzen retten – aber nur, wenn Sie Ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten als Versicherungsnehmer einhalten. Fehler bei der Antragstellung oder fehlende Nachweise können dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlt.
Mit einer durchdachten IT-Sicherheitsstrategie, einem klaren Schulungskonzept und der richtigen Dokumentation schaffen Sie die Grundlage für eine zuverlässige Absicherung. Tools wie CyberRisikoCheck.it unterstützen Sie dabei – einfach, rechtssicher und digital.